Nach Fertigstellung einer Bauleistung/eines Bauwerks durch ein Unternehmen erfolgt die Abnahme durch den Bauherrn (Auftraggeber). Die Leistung des Unternehmens muß bis auf unwesentliche (bedeutungslose) Mängel fertiggestellt sein. Wird die Gebrauchs-fähigkeit durch wesentliche Mängel beeinträchtigt, kann die Abnahme verweigert werden.
Wenn Schäden (z.B. Kratzer) an der ausgeführten Leistung nach erfolgter Abnahme festgestellt werden, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Beweislast liegt nun beim Auftraggeber, der beweisen muß, dass die z.B. Kratzer vom Unternehmer verursacht wurden.
Hier bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung an und unterstützen Sie bei der Begehung, dem erkennen und Dokumentieren von evtl.vorhanden Mängeln.
Dabei arbeiten wir uns dabei anhand einer Checkliste durch das gesamte Haus.
Für den Bauherrn empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Bauunternehmer etwa zwei Wochen vor dem Abnahmetermin ein erstes Mal durch das Gebäude zu gehen und eventuell Mängel notiert. So kann frühzeitig eine Mängelbeseitigung vorgenommen werden.
Die förmliche Abnahme erfolgt durch eine Begehung durch das Bauobjekt bei guten Sichtverhältnissen (Tageslicht, kein Streiflicht) und mit sehr viel Ruhe. Für ein Einfamilienhaus sind ca. drei bis vier Stunden einzuplanen.
Die Kosten für eine Beratung/Begleitung des Bauherrn bei der Abnahme betragen
100,00 EUR/Stunde zzgl. Mwst.
Sie zahlen sich aber erfahrungsgemäß aus, denn Pfusch am Bau kann viel teuer werden.
Sprechen Sie uns einfach an - wir helfen Ihnen gern.
Dipl.-Ing. Architekt
Ralf K. Schwarze
Büro Leipzig
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