Höchste Qualitätssicherung 

Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist durch die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Sachsen gesetzlich geschützt.

Mitglieder in der Architektenkammer  müssen ihr Fachwissen vor der Aufnahme in die Kammer nachweisen.

 

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" bzw. Gutachter" sind nicht gesetzlich geschützt.

Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber/Bauherren die Qualifikation und Qualitätssicherung seines Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.

 

Nach mehrjährigen nebenberuflichen Aufbaustudium wurde ich 1995 als "Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke"  in die Sachverständigenliste der Architektenkammer Sachsen eingetragen.

Voraussetzung für diese Eintragung eine fachbezogene Sachkundeprüfung. Mit dem Nachweis der besonderen Sachkunde wird durch die Architektenkammer Sachsen eine Qualitätssicherung und der Verbraucherschutz gewährleistet.

Die eingetragenen Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen, unterliegen einer ständige Überwachung und verpflichten sich zu einer jährlichen Weiterbildung, einer Qualitätssicherung ihrer Arbeit und verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.

    

Darüber hinaus wurde ich im Jahr 2012 nach erfolgreich bestandener Prüfung gemäß ISO EN 17024 als "Sachverständiger für Immobilienbewertung" zertifiziert. Die Zertifizierung von Sachverständigen nach Europäischem Recht entspricht der öffentlichen Bestellung  und Vereidigung von Sachverständigen in Deutschland.

 

 

Dipl.-Ing. Architekt

Ralf K. Schwarze


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